Geschäftsbedingungen

1.    Gegenstand

Die Ziele der Bed Bug Foundation CIC (BBF) sind die Durchführung von Aktivitäten, die der Gemeinschaft zugute kommen, und insbesondere (ohne Einschränkung) die folgenden

1.1  die Öffentlichkeit und Fachleute über die Identifizierung und Bekämpfung von Bettwanzen aufzuklären.

1.2  einen kostenlosen Proben-Identifizierungsdienst für die Öffentlichkeit und Fachleute bereitstellen.

1.3  Erstellung und Überarbeitung unabhängiger Verhaltensregeln für den Umgang mit Bettwanzen.

1.4  Erstellung und Überarbeitung unabhängiger Verhaltensregeln für den Einsatz von Bettwanzenspürhunden.

1.5  bieten eine standardisierte, unabhängige Zertifizierung für Bettwanzenspürhundeteams.

1.6  um die Bettwanzenspürhunde-Branche auf Messen und in den Medien zu vertreten.

1.7  einen Fonds einzurichten, um Betroffene von schwerem Bettwanzenbefall finanziell zu unterstützen, wenn sie nicht in der Lage sind, das Problem selbst zu lösen oder für professionelle Hilfe zu bezahlen.

2.    Rollen und Verantwortlichkeiten

2.1 Rollen und Verantwortlichkeiten der Direktoren

Die Bed Bug Foundation CIC (BBF) wird von einem Vorstand geleitet. Es liegt in der Verantwortung des Vorstands, sicherzustellen, dass die BBF in Übereinstimmung mit ihren Zielen, die in Abschnitt 1 beschrieben sind, funktioniert.

Alle Direktoren haben sowohl regionale als auch konzernweite Zuständigkeiten. Länder, die keinen eigenen regionalen Vertreter haben, werden vom Vorstand ernannt.

2.1.1. Regionale Zuständigkeiten der einzelnen Direktoren

Die Lösung von Beschwerden gegen BBF-Mitglieder oder von Streitigkeiten zwischen BBF-Mitgliedern wird zunächst auf regionaler Ebene geregelt. Im Falle von Interessenkonflikten kann jede Partei verlangen, dass die Angelegenheit vom Vorstand behandelt wird. Es liegt in der Verantwortung jedes Vorstandsmitglieds, Interessenkonflikte, von denen es Kenntnis hat, gegenüber dem Vorstand zu erklären.

2.1.2. Zuständigkeiten des Vorstandes

Wenn keine Einstimmigkeit erzielt werden kann, entscheidet der Vorstand mit Mehrheitsbeschluss:

  • Jegliche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Ernennung und Abberufung von Direktoren.
  • Alle Änderungen der Mitgliedschafts- und Zertifizierungsgebühren.
  • Ernennung von neuen BBF-Ausbildungsstätten.
  • Ernennung von neuen Prüfern.
  • Entscheidungen in Bezug auf die Suspendierung und/oder Beendigung von Zertifizierungen und/oder Mitgliedschaften nach den Bedingungen der Anklage (Abschnitt 7).

2.2 Vergütungen für Direktoren

Kein Vorstandsmitglied der BBF erhält ein Gehalt oder eine Vergütung für seine Dienste als Vorstandsmitglied der BBF. Auslagen, die bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten der BBF vernünftigerweise und notwendigerweise entstehen, werden jedoch erstattet, solange ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.

3.    Rollen und Verantwortlichkeiten der Prüfer

Es liegt in der Verantwortung der Prüfer, die in den Zertifizierungsregeln der BBF für Bettwanzen-Spürhunde vereinbarten Standards einzuhalten. Die Prüfer müssen unabhängig und fair in ihrem Urteil über alle Mitglieder sein, die die BBF-Zertifizierung durchführen. Im Falle von Interessenkonflikten liegt es in der Verantwortung der Prüfer, diese dem Vorstand vor der Zertifizierung zu melden.

Prüfer müssen dem Vorstand vorgeschlagene Zertifizierungstermine mindestens 6 Wochen vor der Zertifizierung vorlegen, damit der Termin den Mitgliedern bekannt gegeben werden kann.

Bei der Durchführung von Zertifizierungen liegt es in der Verantwortung des Prüfers, sicherzustellen, dass:

  • Der Hundeführer, der die Zertifizierung ablegen möchte, ist Mitglied der BBF.
  • Das Team (Hund und Hundeführer) ist in der BBF-Datenbank registriert.
  • Die Identität des Hundes und des Hundeführers wird zweifelsfrei festgestellt.
  • Das Ergebnis der Zertifizierung wird innerhalb von 1 Woche nach der Zertifizierungsveranstaltung an die BBF gemeldet.

4.    Rollen und Verantwortlichkeiten der Mitglieder

Alle Direktoren, Prüfer und angeschlossenen Trainer sind de facto Mitglieder der BBF.

Es liegt in der Verantwortung aller BBF-Mitglieder, ob zertifiziert oder nicht, den guten Ruf der BBF zu wahren. BBF-Mitglieder sollten es unterlassen, sich negativ über andere BBF-Mitglieder zu äußern, insbesondere in der Öffentlichkeit. Bestehen konkrete Missstände, so sind diese schriftlich dem für die jeweilige Region zuständigen Direktor oder dem Vorstand gemäß den Bestimmungen des Anklageverfahrens (§ 7) vorzutragen.

5. Verwendung des BBF-Namens (Akronym oder buchstabiert) und/oder Logos

Der Name und die Logos der BBF dürfen von jedem zertifizierten Team verwendet werden. Personen, deren Mitgliedschaft und/oder Zertifizierung abgelaufen ist, dürfen nicht mit dem Namen und den Logos der BBF werben, bis sie ihre Mitgliedschaft wieder auf einen aktuellen Stand gebracht haben und/oder die Rezertifizierung bestanden haben.

6. Gebühren

Nur zahlende Mitglieder können sich für eine Zertifizierung anmelden und alle an die BBF fälligen Zertifizierungsgebühren müssen vor der Zertifizierung online (über die BBF-Website) bezahlt werden. Die Prüfergebühren betragen 50 Euro pro Team plus Spesen, die je nach Kilometerstand, Raummiete und der Anzahl der an diesem Tag zertifizierenden Teams, unter denen die Spesen aufgeteilt werden, variieren.

7. Verwendung des BBF-Namens (Akronym oder buchstabiert) und/oder Logos

Jedes Vorstandsmitglied oder Mitglied kann wegen eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Satzung oder wegen eines persönlichen Verhaltens, das die BBF in Misskredit bringen kann, abgesetzt werden. Ein Antrag auf Amtsenthebung eines Vorstandsmitglieds oder eines Mitglieds kann von jedem Mitglied in gutem Ansehen gestellt werden. Die Anklage ist dem Vorstand schriftlich vorzulegen. Das beschuldigte Vorstandsmitglied erhält eine Kopie der gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Wenn der Vorstand feststellt, dass genügend Beweise vorliegen, um eine Anhörung zu rechtfertigen, wird der Beschuldigte mindestens dreißig (30) Tage vor dem Anhörungstermin über die Sitzung und den Ort, an dem die Anhörung stattfinden wird, informiert. Dem Beschuldigten wird das Recht eingeräumt, bei dieser Anhörung Beweise in seinem Namen vorzulegen. Der Vorstand wird dann entscheiden, ob der Beschuldigte unschuldig oder schuldig ist, und seine Empfehlung vorlegen. Wird entschieden, dass die Vorwürfe eine Anklage rechtfertigen, wird das beschuldigte Vorstandsmitglied seines Amtes enthoben und der beschuldigte Vorstand oder das beschuldigte Mitglied aus der BBF ausgeschlossen.

8. Ehrenkodex

8.1 Die Mitglieder der BBF verpflichten sich, die vorliegenden Geschäftsbedingungen und alle vom Vorstand beschlossenen Regeln einzuhalten. Die Mitglieder verpflichten sich außerdem, den Ehrenkodex einzuhalten.

8.2 Kein Mitglied wird in einer Weise handeln, die der BBF oder ihren Mitgliedern schadet. Kein Mitglied wird wissentlich irgendwelche Aufzeichnungen oder Dokumente im Zusammenhang mit der Zertifizierung fälschen oder falsch darstellen.

8.3 Jedes vollberechtigte Mitglied kann jedes andere Mitglied wegen eines angeblichen Verstoßes gegen den Ehrenkodex anzeigen. Solche Anschuldigungen müssen schriftlich erfolgen, vom Beschwerdeführer unterzeichnet werden, die Fakten, auf denen die Anschuldigungen beruhen, kurz und bündig darlegen und beim Vorstand eingereicht werden. Der Beschwerdeführer muss sich bereit erklären, auf Aufforderung zu erscheinen und alle Beweise zur Unterstützung der Vorwürfe vorzulegen. Der Vorstand wird dann wie in Artikel 9 beschrieben vorgehen.

8.4  Disziplinarmaßnahmen können die vorübergehende Aussetzung von Privilegien, Tadel, Ausschluss oder jede andere vom Vorstand als angemessen erachtete Maßnahme umfassen.

8.5  Stellt der Vorstand fest, dass ein Mitglied bei der Erhebung von Anschuldigungen gegen ein anderes Mitglied aus fadenscheinigen Gründen, aus unlauteren Motiven heraus gehandelt hat und die Anschuldigungen gänzlich falsch sind und jeglicher Grundlage entbehren, so kann der Vorstand nach eigenem Ermessen angemessene disziplinarische Maßnahmen gegen den Beschwerdeführer ergreifen.

8.6  Gegen ein Mitglied, sei es der Beschwerdeführer oder der Beschuldigte, darf keine Disziplinarmaßnahme ergriffen werden, wenn dem Mitglied nicht die Gelegenheit zu einer Anhörung vor dem Vorstand gegeben wurde.

8.7  Für jedes Mitglied gilt die Unschuldsvermutung, und Disziplinarmaßnahmen gegen ein Mitglied werden nur dann ergriffen, wenn es aufgrund von Beweisen, die der Vorstand für wahr hält, eines Fehlverhaltens für schuldig befunden wird.

8.8  Jedes Mitglied, das vom Vorstand eines Verstoßes gegen die BBF-Bedingungen und/oder Regeln und Vorschriften für schuldig befunden wird, hat maximal dreißig (30) Kalendertage ab dem Datum seiner schriftlichen Benachrichtigung Zeit, um einen schriftlichen Einspruch gegen die Feststellungen einzulegen.